Die gesetzliche Gesundheitsreform hat vieles neu geregelt. Dazu gehören auch die Vorschriften bei der Verordnung von Medikamenten und Heilmitteln für Hausärzte. Hier sind für uns klare Grenzen definiert („Budgetierung“).
Selbstverständlich bekommen Sie medizinisch notwendige Medikamente verordnet, bitte vertrauen Sie uns bei der Auswahl, welches Medikament medizinisch sinnvoll und wirtschaftlich gerechtfertigt ist.
Bestimmte Medikamente (z.B. bei leichter Erkältung, Verstopfung, Vitamine) können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden und müssen von uns auf ein "Grünes Rezept" rezeptiert werden.
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