Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber:
Die körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen eines Sportbootes muss ärztlich bescheinigt werden. Insbesondere geht es hierbei um ein ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen, sowie ein ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe).
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